Auch für das Programmjahr 2012/13 vergibt Study Nelson wieder Teilstipendien in Höhe von 2.000 und in Höhe von 1.000 Euro. Du bist sozial engagiert und setzt Dich ehrenamtlich ein? Dann bewirb Dich bei uns für ein Stipendium! Mit diesem Angebot möchten wir Jugendliche unterstützen, die aus Familien mit geringerem Einkommen stammen und ihnen den Traum von einem Schulaufenthalt in Neuseeland erfüllen.
Unsere Anmeldefristen:
Bei Programmbeginn ab Januar 2012 ist der Bewerbungsschluss am 31.10.2011
Bei Programmbeginn ab Juli 2012 ist der Bewerbungsschluss am 31.03.2012
Bei Programmbeginn ab Januar 2013 ist der Bewerbungsschluss am 31.10.2012
Du interessierst Dich für unsere Stipendien und brauchst weitere Informationen? Schicke uns eine Email an info@studynelson.com.
Förderung für Programme von Study Nelson
Neben unserem Stipendien-Programm gibt es unter Umständen noch die Möglichkeit, sich durch Auslands-BAföG finanziell unter die Arme greifen zu lassen. Auslands-BAföG kann unabhängig vom Inlands-BaföG in Anspruch genommen werden. Dass heißt, dass auch Schüler, die einen Auslandsaufenthalt planen und keine Inlands-Förderung erhalten, unter Umständen finanzielle Hilfe des Staates in Anspruch nehmen können.
Gefördert werden Schüler, die in der 10. (Abitur nach 12 Schuljahren) oder der 11.Jahrgangsstufe (Abitur nach 13 Schuljahren) eine High School im Ausland besuchen. Der Förderrahmen kann monatliche Raten und einen Zuschuss zu den Flugkosten umfassen. Es lohnt sich, im Einzelfall zu prüfen, ob eine Förderung bewilligt werden kann.
Das Bundeskabinett hat am 27. November 2010 den Entwurf des 23. BAföG-Änderungsgesetzes beschlossen. Für den Schüleraustausch ist dabei folgendes wichtig: Schüler an Gymnasien und anderen Schulen mit gymnasialer Oberstufe müssen nicht mehr nachweisen, dass der Auslandsaufenthalt auf die Inlandsschulbildung anrechenbar ist. Das bedeutet, auch wenn das Austauschjahr eingeschoben wird, ist eine Förderung über BAföG möglich. Diese Änderung gilt rückwirkend ab 1. Oktober 2010, wobei BAföG im Falle der Förderungsfähigkeit erst ab dem Zeitpunkt des Antrags bewilligt und gezahlt wird.